
Eheverträge und Vorauskonventionen aus Sicht des Anwalts und aus Sicht des Gerichts
Vermehrt zeigt sich in der Praxis das Bedürfnis nach Scheidungsplanung, welche über die blosse Wahl eines Güterstandes in einem klassischen Ehevertrag hinausgeht. Es besteht der Wunsch, die Scheidung als «worst case» plan- und berechenbar zu machen. Das Bundesgericht hat unlängst klargestellt, dass Scheidungsvereinbarungen auf Vorrat im Bereich des nachehelichen Unterhalts zulässig und für die Ehegatten bindend sind. Der vertragliche Gestaltungsspielraum der Ehegatten geht entsprechend weit über die ehevertragliche Wahl des Güterstandes hinaus. Diego Stoll wird in seinem Teil des Referats die aus dieser Ausgangslage folgenden Chancen und Risiken aufzeigen und darlegen, inwiefern im Nachhinein allfällig auch Abstand von ehemals getroffenen Abmachungen genommen werden kann. Er erörtert die Sachlage dabei aus anwaltlicher Perspektive.
Erleben Sie Diego Stoll am Schulthess Forum Ehegüterrecht 2023.