
Eheverträge und Vorauskonventionen aus gerichtlicher und anwaltlicher Perspektive
Dr. Sarah Guillod sieht sich in ihrer Rolle als Präsidentin eines erstinstanzlichen Zivilkreisgerichts im Kanton Basel-Landschaft regelmässig mit Eheverträgen und gelegentlich auch mit Scheidungsvereinbarungen auf Vorrat konfrontiert. Nachdem das Bundesgericht mittlerweile klargestellt hat, dass Scheidungsvereinbarungen auf Vorrat im Bereich des nachehelichen Unterhalts zulässig und für die Ehegatten bindend sind, ist anzunehmen, dass Dr. Sarah Guillod zunehmend auch Vorabkonventionen zu beurteilen hat. In ihrem Teil des Referats wird sie darauf eingehen, wie sich Ehegatten im schweizerischen Recht güterrechtlich und im Hinblick auf eine allfällige Scheidung absichern können. Daneben wird sie darlegen, wie verbindlich die in Vorausvereinbarungen und Eheverträgen enthaltenen Abreden für die Vertragsparteien sind. Die Sachlage wird dabei aus der gerichtlichen Perspektive beleuchtet, wobei insbesondere aufgezeigt wird, inwieweit ehevertragliche Abreden und antizipierte Scheidungskonventionen einer gerichtlichen Prüfung und Genehmigung unterstehen.
Erleben Sie Sarah Guillod am Schulthess Forum Ehegüterrecht 2023.